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Strom, Internet, Hausratversicherung – wenn du in eine neue Wohnung ziehst, musst du vieles organisieren, beantragen und anmelden. Was wirklich wichtig ist, liest du hier.

Tipp 1: Raus aus der Grundversorgung

Schon vor dem Einzug lohnt es, nach einem günstigen Energielieferanten Ausschau zu halten. Was viele nicht wissen: Wird das erste Mal das Licht angeknipst, kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande und der ist in der Regel am teuersten. Aber keine Panik: Wer bereits eingezogen ist, kann bis zu sechs Wochen rückwirkend einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen, der auch die Abmeldung beim Grundversorger übernimmt.

Was brauche ich für den Stromanbieter-Wechsel?

persönliche Daten

Stromzählernummer, die man entweder am Stromzählerkasten oder im Mietvertrag findet

Infos, dass es sich um eine Neuanmeldung handelt

gewünschter Liefertermin

Tipp 2: Rechtzeitig um Internet kümmern

Um in der neuen Wohnung nicht offline zu sein, sollte man mindestens zwei Monate vor Einzug einen Anschluss beantragen. Bei der Wahl des Anbieters ist es wichtig, sich genau zu überlegen, was man will und braucht. Heavy-Zocker, Viel-Streamer und WGs sollten sich für eine Highspeed-Verbindung ab 50 Mbit/s entscheiden. Eine DSL-Leitung mit 16 Mbit/s reicht für schnelles Surfen, gelegentliches online Spielen und gemäßigtes Streamen in einem Single-Haushalt. Und wer auf das Festnetztelefon nicht verzichten kann, holt sich am besten ein Komplettpaket. Spezielle Tarife für Studenten und Azubis gibt es inzwischen kaum noch. Umso mehr bringt ein ausführlicher Preisvergleich.

Hilfe, mein Internet lahmt. Was kann ich tun?

Router richtig positionieren: möglichst in der Mitte der Wohnung, im besten Fall erhöht

Störquellen vermeiden: nicht in der Nähe von Mikrowellen, Telefonen und dicken Wänden aufstellen

Speedtest machen: Anbieter geben nur den theoretischen Maximalwert („bis zu“) an. Welche Surf-Geschwindigkeit tatsächlich ankommt, kann man im Internet checken. (z.B. speedreport.de)

Tipp 3: Hausrat- und Haftpflichtversicherung – keine schlechte Idee  

In der Regel sind Studenten und Azubis über die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern geschützt – zumindest bis zum Ende der ersten Ausbildung. In Sachen Hausrat ist es etwas komplizierter: Wer vorübergehend in einer WG oder in einem Studentenwohnheim wohnt, kann sich auf die Hausratversicherung der Eltern verlassen. Wer allerdings einen eigenen Hausstand gründet, braucht auch einen eigenen Hausratschutz. Ob sich das wirklich lohnt, hängt vor allem vom Wert der Gegenstände ab.

Hausratversicherung im Schnell-Check:

Eine WG im Gesamten kann nur hausratversichert sein, wenn alle Bewohner als gleichberechtigte Mieter im Mietvertrag stehen. Achtung: Nicht alle Anbieter versichern WGs.

Abgedeckt werden Schäden durch Einbruch, Raub, Vandalismus, Brand, Explosion und Blitzschlag sowie Sturm, Hagel und Wasser.

Diebstähle müssen durch einen belegbaren Einbruch entstanden sein. Zimmer nicht abgeschlossen zählt nicht.

Am besten auch das Fahrrad mit in die Versicherungs-Police eintragen lassen.

Für Auslandssemester interessant: Die Hausratversicherung ist auch auf Reisen gültig und schützt hochwertige Geräte im Gepäck wie Smartphone, Tablet und Kamera.

Tipp 4: Kredite sollten gut überlegt sein

Mietkaution, neue Möbel und vieles mehr – wenn das Ausbildungsgehalt oder Bafög knapp wird, kann ein Kredit Abhilfe schaffen. Was dabei zu beachten ist und welche Sicherheiten verlangt werden, ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Die Höhe der Zinsen sollte nicht das alleinige Merkmal sein. Wichtig sind auch die vertragliche Zinsbindung sowie eine Begrenzung des Zinssatzes, denn sie schafft eine klare Kalkulationsgrundlage. Hinzu kommen Aspekte wie die Dauer der rückzahlungsfreien Zeit und eine Option zum Zahlungsaufschub während der Tilgungsphase.

Die wichtigsten Facts zu Studentenkrediten:

Auszahlung nur in monatlichen Raten

Summe und Verwendungszweck werden vorgeschrieben

Höhe der Zinsen und Zinsbindung beachten

Mitantragsteller erhöht die Chance auf einen Kredit

Kein Stress bei der Rückzahlung: Sind tilgungsfreie Jahre eingeplant? Wie lang ist die Rückzahlphase? In der Regel sind es zwischen 10 und 30 Jahren. 

Text: PR
Foto: Tierney@AdobeStock

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