Sorgt die neue Rahmenprüfungsordnung für mehr Gerechtigkeit an der TU Dresden? Was es damit auf sich hat und was das für Studierende bedeutet, hat CAZ-Autorin Charlotte Rüsch im Gespräch mit Paul Senf vom StuRa rausgefunden.
Die Rahmenprüfungsordnung (RPO) erscheint erstmal als sperriger Begriff. In Zusammenarbeit mit dem Prorektor für Bildung und Internationales Hans-Georg Krauthäuser, der TU Dresden und den studentischen Senatoren wurde sie im Juni 2020 verabschiedet. Sie soll künftig als Dach für die unterschiedlichen Prüfungsordnungen der verschiedenen Fakultäten der TUD dienen. Das soll einen einheitlichen Rahmen schaffen und weist diverse Vorzüge auf. Paul Senf, studentischer Senator an der TUD, freut sich, dass der fünfjährige Prozess nun Früchte trägt: „Das gibt’s an einigen Universitäten und Hochschulen bereits und bei uns ist es jetzt sozusagen das erste Mal, das sowas etabliert wurde.“
Vereinfachung für Mitarbeiter und Studis
Und welcher praktische Nutzen ergibt sich nun konkret für die Studierenden daraus? Ein jeder kennt das Leid: andere Fakultäten, andere Regeln. Dies soll nun geändert werden. Paul erklärt: „Die RPO hat diverse Vorteile, z.B. wenn man ins Prüfungsamt geht und sich krankschreiben lassen will oder Ähnliches. Dabei gelten immer mal wieder unterschiedliche Fristen oder unterschiedliche Dokumente, die man einreichen muss. Manches wird eben auf der Prüfungsordnungsebene geregelt. Mit der RPO ist es einheitlicher. Dann können sich z.B. die Mitarbeiter des Prüfungsamtes gegenseitig vertreten. Und Lerngruppen, die sich zusammen auf eine Klausur vorbereiten wollen, aber aus unterschiedlichen Studiengängen kommen, haben dann gleiche Voraussetzungen.“
Anwesenheitspflicht ist unzulässig
Allerdings erfolgt die Umsetzung an den einzelnen Fakultäten erst nach und nach: „Wenn jetzt neue Prüfungsordnungen in Kraft treten, dann wird diese RPO herangezogen und umgesetzt. Das heißt, es kann in einzelnen Studiengängen noch Jahre dauern, bis sie tatsächlich in Kraft tritt, je nachdem wann dort neue Prüfungsordnungen beschlossen werden.“
Trotzdem bringt die RPO für Studierende noch weitere Vorteile. Unter anderem wird darin noch einmal deutlich gemacht, dass Anwesenheitspflicht als Prüfungsvoraussetzung unzulässig ist (und war!). Die Studierenden sollen die Möglichkeit haben, ihren eigenen Lernrhythmus zu finden und den Fokus auf kompetenzorientierte Prüfungen legen: „Ein Kommilitone hatte sehr viele Schwierigkeiten mit seinem Tag-Nacht-Rhythmus und konnte sich schlecht motivieren, in die Uni zu gehen. Er hat aber Mathebücher gelesen bis zum Umfallen und konnte den Stoff richtig gut. Im Studium geht’s ja auch darum, selbstverantwortlich zu schauen, was für mich am besten ist. Und da ist eben eine Anwesenheitspflicht einfach nicht förderlich“, erzählt Paul.
Mehr Angebote für Wiederholungsprüfungen
Auch soll jeder Studierende sich in einem Zeitraum von 3 bis höchstens 14 Tagen vor der Prüfung abmelden können. Darüber hinaus soll es häufiger Angebote für Wiederholungsprüfungen geben.
Und noch ein weiterer Punkt ist Paul sehr wichtig: eine umfassende Aufklärung der Studierenden über ihre Rechte bei der Klausureinsicht. Prinzipiell sind Fotos und Kopien erlaubt, auch Dritte dürfen hinzugezogen werden, doch leider sind Studierende und Lehrende darüber oftmals nicht richtig informiert.
Alles in allem blickt Paul positiv auf die neue RPO und hofft, dass sie „zu mehr Gerechtigkeit an der TU führt!“.
Charlotte Rüsch
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