Wenn du im Sommersemester 2020 oder Wintersemester 2020/21 immatrikuliert warst, wird wegen der Corona-Pandemie deine Regelstudienzeit verlängert. Damit hast du auch länger Anspruch auf BAföG.
Im Dezember trat eine Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes in Kraft (§ 114a Abs. 1 S. 1 SächsHSFG), die auch Auswirkungen auf das BAföG hat. Für Studentinnen und Studenten, die im Sommersemester 2020 bzw. im Wintersemester 2020/21 eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, werden diese Semester als sogenannte „Null-Semester“ gewertet und nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
Länger Anspruch auf BAföG
Das wirkt sich auf die jeweilige Förderungshöchstdauer und auch auf den Zeitpunkt aus, an dem du den Leistungsnachweis vorlegen musst. Sie verschieben sich um ein bzw. zwei Semester nach hinten.
Deshalb müssen jetzt alle BAföG-Bescheide geändert werden, die im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21 ergangen sind. Zuständig dafür ist das BAföG-Amt. Du musst nichts unternehmen.
Hab etwas Geduld!
Bitte beachte, dass die Änderung einer sehr großen Anzahl von Bescheiden eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Sofern du dringend auf den geänderten Bescheid angewiesen bist, kannst du bereits vorab einen formlosen schriftlichen Antrag auf Überprüfung des BAföG-Bescheides stellen. Wenn du Fragen dazu hast, kannst du dich von deiner zuständigen Sachbearbeiterin beraten lassen.
Text: PR
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