Studis im ersten Semester sollten ihren BAföG-Antrag rechtzeitig stellen. Das rät das Deutsche Studentenwerk. Spätestens zum offiziellen Beginn des Wintersemesters 2021/2022 am 1. Oktober und nicht erst, wenn die Vorlesungen beginnen.
Die Studierenden würden eventuell auf Förderung verzichten, wenn sie den Antrag erst zum Beginn der Vorlesungen stellen, erklärt das Deutsche Studentenwerk (DSW). BAföG kann nämlich erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden, weshalb sich der frühzeitige Antrag lohnt.
Fachhochschulen sind noch eher dran
Früher als an den Unis geht es meist an den Fachhochschulen wie der HTW Dresden los. Hier hat das Wintersemester 2021/2022 in der Regel bereits am 1. September 2021 begonnen, auch wenn der Vorlesungsbeginn erst später sein kann. Stellst du deinen BAföG-Antrag noch im September, kannst du nach Prüfung deines Antrags grundsätzlich auch die Förderung für September 2021 erhalten. Deshalb ist es umso wichtiger, das Studentinnen und Studenten der Fachhochschulen ihren BAföG-Antrag rechtzeitig stellen.
Wo gibt’s die wichtigsten Infos?
Zum Wintersemester 2020/201 gab es einige Veränderungen beim BAföG. So wurde z.B. der Förderungs-Höchstsatz auf 861 Euro erhöht. Alle wichtigen Infos zum BAföG, zu Bedarfssätzen und Freibeträgen sowie FAQs gibt’s beim Bundesministerium für Bildung und Forschung. Hier findest du auch alle Antragsformulare.
Text: PR
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- bunte Kuh als Spardose mit Geldscheinen: Pixabay/Alexas_Fotos