BAföG beantragen bedeutet oft eine Menge Papierkram und eine gute Portion Geduld. Lohnt sich der Aufwand überhaupt? CAZ hat das für dich recherchiert.
„Die Bürokratie ist es, an der wir alle kranken.“ Das erkannte schon Otto von Bismarck. Über ein Jahrhundert ist seitdem vergangen – und noch immer verzweifeln die meisten Deutschen an unserer Bürokratie. Der BAföG-Antrag ist dabei ein Paradebeispiel. Komplizierte Formulare, falsch ausgefüllte Anträge und verpasste Fristen bereiten jährlich tausenden Studierenden Kopfschmerzen. Gleichzeitig steht BAföG nicht nur für Papierkram, sondern auch für Chancengleichheit. Die monatliche Finanzspritze unterstützt die Studierenden und ist somit für viele eine wichtige Hilfe.
BAföG beantragen zum Semesterstart
Wichtig ist, dass du deinen BAföG-Antrag noch in dem Monat stellst, in dem du mit deinem Studium beginnst. Die Monate ohne gestellten Antrag werden rückwirkend nämlich nicht mehr gefördert. Für Erstsemester heißt das: Schickt noch im Oktober euren ersten Antrag weg! Die benötigten Antragsformulare findest du hier im PDF-Format. Du musst dir auch keine Sorgen machen, wenn du noch nicht alle benötigten Dokumente gesammelt hast, denn der Antrag kann vorerst auch unvollständig abgegeben werden. Fehlende Unterlagen reichst du einfach später nach. Du kannst BAföG übrigens digital beantragen. Dafür beantwortest du die gestellten Fragen und lädst anschließend die erforderlichen Nachweise hoch. Und bei Fragen und Problemen kannst du dich beim Studentenwerk in Dresden melden.
BAföG: Dein Geldbeutel wird es dir danken
Ohne Zweifel, die Antragstellung ist kompliziert und nimmt eine Menge Zeit in Anspruch. Doch die monatliche Förderung entschädigt die investierte Zeit beim Beantragen. Wer Angst davor hat, nach seinem Studium einen Schuldenberg zurückzahlen zu müssen, kann beruhigt sein. BAföG wird zu 50 Prozent geschenkt. Die andere Hälfte wird als zinslosen Darlehen gezahlt und kann ganz entspannt nach dem Studium zurückgezahlt werden. „Man braucht keine Angst vor Verschuldung zu haben, denn wenn man nicht zurückzahlen kann, da kommt kein Gerichtsvollzieher, nichts, dann muss man nicht zurückzahlen.“, so Gottfried Krebs vom Studierendenwerk in Thüringen im Interview mit dem Deutschlandfunk. Zusätzlich zur monatlichen Finanzspritze befreit dich BAföG von den Gebühren des Rundfunkbeitrags, womit du immerhin 18,36 Euro pro Monat sparst. Und der im Zug der steigenden Energiekosten eingeführte Heizkostenzuschuss steht dir auch zu, vorausgesetzt du wohnst nicht bei deinen Eltern und beziehst BAföG.
Wer kann BAföG beantragen – wer bekommt es?
Nicht jeder Studierende in Deutschland ist berechtigt, BAföG zu beziehen. Dein Alter zum Studienbeginn oder deine Staatsbürgerschaft beeinflussen, ob du berechtigt bist, BAföG zu erhalten. Eine gute Übersicht darüber, wer BAföG erhalten kann, stellt das Deutsche Studentenwerk zur Verfügung.
Die Höhe der Förderung hängt vom Gehalt deiner Eltern bzw. von deinem Ehepartner ab. Eine feste Einkommensgrenze gibt es jedoch nicht. Übrigens spielen auch deine Einkünfte eine Rolle, wenn du neben dem Studium arbeitest. Die Höhe deiner BAföG-Förderung kannst du vorab mit einem BAföG-Rechner bestimmen. Auf der Website vom Studentenwerk Göttingen oder bei Studis Online findest du BAföG-Rechner, die du kostenlos nutzen kannst. Das hilft jedoch nur zur groben Orientierung und bedeutet nicht zwangsläufig, dass dir dieser Betrag zusteht. Gottfried Krebs empfiehlt hier ganz klar: „Stellt zu Beginn des Studiums auf jeden Fall mal einen BAföG-Antrag.“
Neue BAföG-Regeln zum Semesterstart
Auch für Studierende in fortgeschrittenen Semestern kann es sich lohnen, noch einmal BAföG zu beantragen, denn zum Start des Wintersemesters wurden einige Verbesserungen eingeführt, die unter anderem die Chancen auf eine BAföG-Förderung erhöhen. Zukünftig darf das Elterneinkommen deutlich höher sein. „Die Chancen, BAföG zu bekommen, steigen, ein BAföG-Antrag lohnt sich“, so Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks. Aber auch die Alters- und Minijob-Grenzen, sowie die Bedarfssätze und der Vermögensbeitrag wurden angehoben. Wer bisher kein BAföG erhalten hat, kann deshalb diese Gelegenheit nutzen und sich noch im Oktober die erste Förderung sichern. Die Verbesserungen auf einen Blick sind folgende:
Elternfreibeträge werden um mehr als 20 Prozent erhöht; d. h. das Elterneinkommen darf erheblich höher sein. Die Folge: Mehr Studierende können potenziell von der staatlichen Förderung profitieren.
Minijob-Grenze wird von 450 auf 520 Euro angehoben; minijobbende Studierende können 70 Euro monatlich mehr verdienen, ohne dass sich die Höhe der BAföG-Förderung verändert. Da der Mindestlohn angehoben wurde, bedeutet das nicht unbedingt, dass mehr Zeit ins Jobben investiert werden muss.
Die Bedarfssätze steigen um 5,75 Prozent; bei auswärtigem Wohnbedarf um 11 Prozent, das bedeutet bei 25- bis 29-Jährigen 934 Euro monatlich.
Altersgrenzen werden heraufgesetzt auf 45 Jahre.
Vermögensfreibetrag altersabhängig wird erhöht auf 15.000 Euro vor Vollendung des 30. bzw. auf 45.000 Euro nach der Vollendung des 30. Lebensjahres.
Nutze dein Recht auf BAföG
Wer kein BAföG erhält, finanziert sich das Studium oft durch die finanzielle Unterstützung der Eltern und durch Jobben. Aber auch Stipendien oder Darlehen und Kredite sind Alternativen, um den Geldbeutel während des Studiums zu entlasten. Doch wer eine BAföG-Förderung erhält, kann sich darüber freuen, denn die Hälfte des Geldes ist geschenkt. Und wie sagt man so schön: „Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.“
Weitere Infos zum Thema BAföG kannst du übrigens auf den Websites des Deutschen Studentenwerks, des Studentenwerk Dresden oder des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden.
Text: Alexa Winkler
Bildquellen
- drei studenten mit sparschwein: Contrastwerkstatt/AdobeStock